Widerspruchsbehörde
Die Widerspruchsbehörde ist die Behörde, die im Verwaltungsverfahren über den Widerspruch des Bürgers gegen einen Verwaltungsakt der Verwaltungsbehörde entscheidet. Das Widerspruchsverfahren, ist ein Vorverfahren, bei dem der Bürger vor Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht einem Verwaltungsakt widersprechen kann und den Verwaltungsakt durch die Behörde überprüfen lassen kann. Der Widerspruch ist bei der Ausgangsbehörde oder bei der Widerspruchsbehörde einzulegen. Die Widerspruchsbehörde ist dabei grundsätzlich die nächsthöhere Behörde. Hilft die Ausgangsbehörde dem Widerspruch nicht ab, weil sie ihn für rechtmäßig hält, hat sie den Widerspruch der Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde ergeht in Form eines Widerspruchsbescheids. In Bayern entfällt das Widerspruchsverfahren inzwischen weitestgehend. Ausnahmsweise kann der Bürger in Bayern nach der AGVwGO wahlweise vor Klageeinlegung beim Verwaltungsgericht einen Widerspruch im Kommunalabgabenrecht, Teilen des Landwirtschaftsrechts, Schulrecht, Sozialrecht und Landesbeamtenrecht sowie bei personenbezogenen Prüfungsentscheidungen einlegen.