Verwaltungsbehörde
Verwaltungsbehörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllt. Es handelt sich also um eine Behörde, die die Verwaltung des Staates gegenüber den Bürgern übernimmt. Verwaltungsbehörde ist insbesondere das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat, die Regierung, das Ministerium und der Bezirk. Sie kann Genehmigungsbehörde sein, z.B. im Baurecht, Immissionsschutzrecht, Gaststättenrecht und Gewerberecht. Auch kann sie Erlaubnisse erteilen, z.B. im Denkmalschutz oder Wasserrecht. Die Verwaltungsbehörde kann auch zwangsweise gegen Bürger vorgehen, z.B. mit Verwaltungszwang oder im Rahmen der Enteignung. Die Rechtsgrundlagen für das Handeln der Verwaltungsbehörde, ihre Zuständigkeit, ihre Verantwortlichkeit sowie ihren Arbeitsablauf finden sich in den jeweils einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen bzw. Geschäftsordnungen. Behördenentscheidungen der Verwaltungsbehörde, die in die Rechte des Bürgers eingreifen, sind rechtlich vor dem Verwaltungsgericht überprüfbar. Darüber hinaus wird die Tätigkeit der Verwaltungsbehörde von der Kommunalaufsicht überwacht. Ein Anspruch des Bürgers auf Tätigwerden der Kommunalaufsicht besteht allerdings in der Regel nicht.