Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das Verfassungsgericht des Freistaats Bayern. Er ist insbesondere zuständig für Anklagen des Bayerischen Landtags gegen Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung oder des Bayerischen Landtags, für Organstreitigkeiten, für den Ausschluss von Wählergruppen von einer Wahl bzw. Abstimmung, über die Verfahren über die Gültigkeit der Wahl der Mitglieder des Landtags bzw. den Verlust der Mitgliedschaft beim Landtag und Verfassungsbeschwerden, wenn die Verletzung des Landesverfassungsrechts gerügt wird. Des Weiteren kann jeder zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen Rechtsnormen des bayerischen Landesrechts Popularklage erheben. Nicht erforderlich ist hierzu, dass der Bürger in eigenen Rechten verletzt ist. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist ferner anzurufen, wenn ein Richter in einem Gerichtsverfahren vor einem Bayerischen Gericht eine bayerische Rechtsnorm für verfassungswidrig hält. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof prüft parallel zu einer ggfs. eingelegten Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht die Verletzung bayerischer Verfassungsrechte. Der Rechtsweg muss hierfür in der Regel ausgeschöpft sein, also das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht oder dem Verwaltungsgerichtshof / OVG abgeschlossen sein.